Versicherungsrecht


Personen- und Sachversicherungsrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht setze ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch. Ob der Versicherer beispielsweise die Leistung verweigert oder Ihnen eine sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft: Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechtes.

Personenversicherungsrecht

In den letzten Jahren meiner Tätigkeit habe ich mich insbesondere auf das Personenversicherungsrecht spezialisiert.


Hierbei handelt es sich insbesondere um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die Unfallversicherung, die Krankentagegeldversicherung, die Lebensversicherung (LV) sowie die private Krankenversicherung (PKV).

Ich berate ich Sie bereits im sog. Antragsverfahren, ich unterstütze Sie also bei dem Ausfüllen des Antrags auf Versicherungsleistungen.
So können frühzeitig Fehler vermieden werden, die Ihren Leistungsanspruch gefährden.

Ferner setze ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer im Falle der Leistungsablehnung außergerichtlich und, soweit erforderlich, gerichtlich durch.
Durch mein Netzwerk zu Psychologen und Ärzten gelingt es häufig, den Versicherer durch die richtigen juristischen und medizinischen Argumente bereits außergerichtlich zu einer Anerkennung der Leistung zu bewegen. Sollte dies nicht gelingen, reiche ich mit Ihnen gemeinsam Klage vor dem zuständigen Gericht ein und vertrete Sie in dem Verfahren bundesweit in erster und zweiter Instanz.

Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unterstütze ich Sie ebenfalls im sog. Nachprüfungsverfahren. Hat der Versicherer die Leistung aus der Berufsunfähigkeit anerkannt oder wurde gerichtlich zur Leistung verurteilt, so kann der Versicherer das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit in regelmäßigen Abständen überprüfen. Hierbei muss der Versicherer beweisen, dass die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit entfallen ist.

Mehr zum Thema Berfsunfähigkeit finden Sie in dem Video oder hier.


Zur sog vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG erhalten Sie hier weitergehende Informationen.


Selbstverständlich überprüfe ich auch Ihre Widerrufsbelehrung oder Widerspruchsbelehrung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Aufgrund des Umstandes, dass eine Vielzahl der Belehrungen fehlerhaft sind, können die Versicherungsverträge meist noch nach Jahren widerrufen werden. Hierdurch erhält der Versicherungsnehmer grundsätzlich die von Ihm entrichteten Versicherungsbeiträge nebst Zinsen zurück, was sich in finanzieller Hinsicht als durchaus Lohnenswert erweisen kann.


Sachversicherungsrecht

Hier werden Sie auch in Fragen des Sachversicherungsrechtes kompetent und umfassend beraten und vertreten. Das Sachversicherungsrecht umfasst u.a. die Haftpflichtversicherung, die Gebäudeversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung, die Hausratversicherung, die Betriebsschließungsversicherung sowie die Kraftfahrzeugversicherung.

Gern helfe ich Ihnen auch, Ihre Ansprüche gegenüber dem Rechtschutzversicherer durchzusetzen. Dabei geht die Leistung weit über das Einholen einer Deckungszusage, welche im Rahmen der Mandatierung selbstverständlich kostenfrei erfolgt, hinaus. Im Falle der Versagung der Deckungszusage aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten oder aufgrund eines sog. Risikoausschlusses prüfe ich für Sie die Ablehnung und setze Ihre Ansprüche gegenüber der Rechtschutzversicherung durch.

Schließlich bin ich für Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler auch in allen anderen privatversicherungsrechtlichen Fragstellungen gern Ihr Ansprechpartner.

Kontakt


Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.

Jonathan zur Nieden

Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Anschrift: Große Theaterstraße 7 20354 Hamburg
Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.